Freitag, 30. Oktober 2009

Risiken ohne Makleralleinauftrag

Makleralleinauftrag

Mit dem Makleralleinauftrag wird der beauftragte Makler für die Vertragslaufzeit verpflichtet, durch intensiven Bemühungen den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählen auch, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten

eines Immobiliengeschäfts zur Verfügung.

Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er kann abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Maklern angebotene Immobilie zu oft oder die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach inseriert wird - und das manchmal mit verschiedenen Preisen, was die Seriösität der Immobilie und des Anbieters in Frage stellt.

Quelle: http://www.immobilienscout24.de/de/gewerbe2/dienstleistungen/gewerbeglossar/gewerbeglossar_k_o/gg_makleralleinauftrag.jsp?camp=Gewerbe+NL+Oktober+2009&emst=LuT5NYxEpw_4028_159206_20&ftc=%208595SERB&_s_cclid=1256823220


Mehr Infos: www.remax100.de, Thomas E. Williams

Posted via email from Newsblog RE/MAX 100 München/Bogenhausen

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