Donnerstag, 20. August 2009

FISBOS, Telfonanrufe auf private Anzeigen


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie nicht anders zu erwarten, wird dieses Thema heiß diskutiert. Namhafte Rechtsanwaltskanzleien sind hieran beteiligt. Eine einheitliche Rechtsauffassung gibt es nicht. Es gibt vielmehr verschiedene Rechtsmeinungen. Anliegend überlassen wir Ihnen einen sehr interessanten Artikel aus der Immobilienzeitung.
Die Tendenz geht wohl dahin, dass mit einem konkreten Suchauftrag wohl eine telefonische Kontaktaufnahme möglich sein soll.
Wir betonen "soll". Rechtssicherheit hierzu gibt es nicht. Wie bereits mitgeteilt haben auch wir eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung der neuen Rechtslage beauftragt. Auch hier wurde uns nach ersten Vorprüfungen eine mögliche Zulässigkeit der telefonischen Kontaktaufnahme bei einem konkreten und nachweisbaren Suchauftrag mit dem ausschließlichen Ziel, für den Suchenden eine Immobilie zu finden, gesehen. Alles unter Vorbehalt. Abschließende Rechtssicherheit liefern erst gerichtliche Entscheidungen.
Wie Suchaufträge zu behandeln sind, Auftrag, Vollmacht, Anruf etc., wurde durch den Unterfertigten im Workshop Expertengebiet geschult. In dem nächsten Workshop wird dies folgen.
Sobald uns neue rechtliche Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie unterrichten.

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